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BEKANNTMACHUNG


Die Mur ist links- und rechtsufrig zu befischen, es sind keine Inseln in der Fischkarte Gut Rohr inkludiert. Die Befischung dieser wurden nur geduldet

Die letzte Insel linksufrig wird für den Fischbesatz anders vermarktet.

Für die letzte Insel linksufrig ist es für jeden möglich eine Karte im Fischgeschäft Carp Hunter, Lieboch zu kaufen.

Alle anderen Inseln werden zur Zeit nach wie vor noch geduldet mit der Gut Rohr Karte zu befischen.

Bei Fragen: +43 676 42 46 024

Murabschnitte

Abschnitt Wildon – Lebring

Linksufrig von der Wildoner Kläranlage und Rechtsufrig ab der Höhe Gemeindegrenze Wildon-Lebring (ca.1,6 Km unter der Wildoner Brücke). Achtung: Grenztafeln beachten !

Abschnitt Lebring – Gralla

Lahnen

Wildonerlahn

Ab 01.01.2014 sind alle Begleitgewässer (südlich der Grenztafeln linke und rechte Murseite)  im Stauraum Wildon – Lebring Schongebiet.

Haslacherlahn

Haslacherlahn nur nördlich der Kirchbacherstrasse.

Rainwiesenlahn

Rainwiesenlahn nur nördlich der Kirchbacherstrasse.

Mühlgang

Fischwasser beginnend mit Ruhmannbrücke bis Gundersdorferbrücke ca. 10km

Breinbach

Anfahrt Lebring Richtung Rohr bis zur Holzbrücke. Beginnend Mühlgangmündung bis Betonbrücke Ödt, ca. 1km

Stiefing

Anfahrt Lebring Richtung Rohr über die Breinbachbrücke zur Stiefing-Betonbrücke. Beginnend mit Einmündung in den Mühlgang bis zur Straßenbrücke ca. 1km.